Kaufbeuren öffnet sich im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen für Privat-Investoren-Modelle

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Foto: K.I. generiert

Anpassung des Kita-Angebots in Kaufbeuren

In seiner Sitzung am 23. Juli 2024 hat der Stadtrat der Empfehlung aus dem Verwaltungsausschuss zugestimmt, das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen künftig auch durch ein Privat-Investoren-Modell auszubauen. Dieses Modell sieht vor, privaten Betreibern die Möglichkeit zu geben, den kommunalen Gebührenrahmen zu verlassen und die Gebühren im Rahmen der durch den Freistaat Bayern festgesetzten Zumutbarkeitsgrenzen für einen Kita-Platz selbst festzulegen.

Für freie, gemeinnützige Träger wird es immer schwieriger, den Bau und Betrieb von Kindertagesstätten sicherzustellen. Zukünftig werden diese Träger weniger in Neubau und Ausbau investieren, daher ist eine Öffnung hin zu privaten und gewerblichen Trägern eine Ergänzung des lokalen Angebotes. Private Träger können zum Beispiel Elterninitiativen oder auch eine gemeinnützige GmbH sein. Die Stadt Kaufbeuren braucht weitere Kita-Plätze, um der Erziehung der Kinder und dem gesetzlichen Anspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden. Seit vielen Jahren ist der Ausbau der Kita-Infrastruktur Teil der Kommunalen Agenda. Zum Beispiel unter anderen mit Projekten wie dem Neubau des Kinderhauses am Neugablonzer Freibad, dem Bau des Kinder- und Familienzentrums Grünwalder Straße sowie der finanziellen Förderung beim Ausbau des katholischen Kindergartens Guter Hirte in Neugablonz.

Cornelia Otto, Leiterin des Referats für Kinder, Jugend, Bildung und engagierte Stadt betont: „So sehr wir uns als Stadt bemühen, entsprechende Projekte zu realisieren, reichen diese jedoch nicht aus, um den weiter steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Die Ansiedlung von privaten Investoren und Trägern ist eine logische Konsequenz und kann auch für mehr Vielfalt im hiesigen Kita-Leben sorgen, wenn wir nur an Träger mit bilingualen Konzepten denken. Die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kindertagesstätten bilden und betreuen über 2000 Kinder im Alter von 1- 10 Jahren und dass stets mit viel Leidenschaft für den Beruf, Fürsorge für die anvertrauten Schützlinge und in kompetenter, pädagogischer Qualität. Das Kita-System ist stabil und bleibt auch dann plural, wenn sich neue Träger in Kaufbeuren niederlassen. Der Stadtrat läutet mit diesem Beschluss einen Veränderungsprozess ein. Ich bin optimistisch, dass private Träger eine Chance für Kaufbeuren sind und unsere Erziehungslandschaft bereichern werden.“

Oberbürgermeister Stefan Bosse pflichtet ihr bei: „Wir blicken auf eine gewachsene und bewährte Kinderbetreuung mit kommunalen und frei gemeinnützigen Angeboten. Unsere Stadt wächst konstant und hat eine vergleichsweise hohe Geburtenrate. Um diesen aktuellen und kommenden Anforderungen zu begegnen, wollen wir einen zusätzlichen Weg einschlagen, um den Bedarfen gerecht zu werden. Kaufbeuren soll auch weiterhin für junge Familien eine attraktive Stadt bleiben. Dazu zählt eben auch, dass es ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen gibt. Dies soll unter anderem über das Investoren-Modell erreicht werden. Im Bereich der Schulen haben wir so ein Modell bereits, das unsere Schullandschaft bereichert und ich bin zuversichtlich, dass uns das auch bei den Kitas gelingt.“

Als Vorteile gewerblicher Träger gelten schlanke Organisationsstrukturen, eigenständige Profilbildung, Ausrichtung auf die Kinderbetreuung als alleinigen Geschäftszweck und die Bereitschaft, stärker auf Spenden und Sponsoring zurückzugreifen. Dies unterstützt die bisherigen Modelle bei der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze.

Die Stadt behält sich dabei aber die Vergabe der Plätze in den möglichen Kinderbetreuungseinrichtungen von Privat-Investoren vor. Die erste Realisierung dieses Projektes ist für den Bau eines Kinderhauses mit 148 Plätzen auf dem städtischen Grundstück an der Schillerstraße vorgesehen. Auch dafür hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Juli grünes Licht gegeben.

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Kraftstoffverbrauch (WLTP)* kombiniert: 6,1 l/100km
CO₂-Emission (WLTP): 139 g/km

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.

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