Grafik: KI generiert
Wie durch das Zusammenspiel von Vermieter, sozialer Betreuung und klaren Vereinbarungen eine drohende Kündigung verhindert und einem Menschen in schwieriger Lebenssituation sein Zuhause bewahrt werden konnte.
Nicht jeder Mensch, der in Wohnungsnot gerät, steht von heute auf morgen auf der Straße. Manchmal beginnt der Verlust eines Zuhauses viel leiser: hinter einer Wohnungstür, die sich immer seltener öffnen lässt, in Räumen, die zunehmend verwahrlosen, in einem Alltag, der einem Menschen langsam entgleitet. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterfahrungen geraten oft schleichend in Situationen, die sie aus eigener Kraft kaum noch bewältigen können. Umso wichtiger ist es, dass Vermieter in solchen Fällen nicht nur Probleme sehen, sondern auch die Chance, gemeinsam mit sozialen Diensten Lösungen zu finden.
So auch in einem Fall aus der Region: Ein Handwerksbetrieb, der wegen einer Reparatur beauftragt worden war, informierte den Vermieter darüber, dass sich die Wohnung eines Mieters in einem stark vermüllten und hygienisch kritischen Zustand befinde. Bei der anschließenden Wohnungsbesichtigung bestätigte sich der Eindruck. Schnell wurde deutlich, dass hier nicht Gleichgültigkeit oder Böswilligkeit vorlagen, sondern eine tiefe persönliche Überforderung.
Der Mieter, Jahrgang 1983, steht unter gesetzlicher Betreuung und erhält zusätzlich Unterstützung durch das ambulant betreute Wohnen. Die zuständigen Betreuerinnen berichteten, dass bereits seit längerer Zeit versucht worden sei, gemeinsam mit ihm Verbesserungen zu erreichen. Doch eine psychische Erkrankung und ein ausgeprägter Drogenkonsum machten es ihm bislang kaum möglich, seine Wohnung eigenständig in einem Zustand zu halten, der den mietvertraglichen Anforderungen entsprach.
Für Vermieter ist eine solche Situation belastend. Die Sorge um die Wohnung, mögliche Schäden und steigende Kosten ist real. Und doch zeigt gerade dieser Fall, dass es sich lohnen kann, nicht vorschnell aufzugeben. Statt sofort nur an Kündigung zu denken, wurde zunächst das Gespräch gesucht. Vermieter und soziale Betreuung stimmten sich eng miteinander ab, vereinbarten regelmäßige Kontrollen und versuchten, gemeinsam einen Weg zu finden, wie der Wohnraum erhalten werden kann.
Als sich trotz aller Bemühungen zunächst keine nachhaltige Verbesserung zeigte, musste die Situation klar benannt werden. Der Mieter erhielt eine formelle Abmahnung mit dem Hinweis, dass bei weiterem Verstoß gegen seine mietvertraglichen Pflichten auch eine fristlose Kündigung drohen könne. Diese Grenze war notwendig. Denn Hilfe braucht Verbindlichkeit – und manchmal auch einen deutlichen Weckruf.
Tatsächlich kam danach Bewegung in die festgefahrene Lage. Der Mieter erklärte sich bereit, ein professionelles Räumungs- und Reinigungsunternehmen in die Wohnung zu lassen. Die Entrümpelung und Reinigung wurden durchgeführt. Die Kosten trug er selbst. Dass diese dennoch überschaubar blieben, war auch der engen Begleitung durch die Betreuerinnen zu verdanken, die organisatorisch unterstützten und den Prozess mitgetragen haben.
Entscheidend war aber, dass es nicht bei einer einmaligen Aktion blieb. Im Anschluss wurde über das ambulant betreute Wohnen zusätzlich eine Haushaltshilfe eingerichtet. Seitdem erhält der Mieter regelmäßige Unterstützung dabei, die Wohnung in Ordnung zu halten und ein erneutes Abgleiten frühzeitig zu verhindern.
Dieser Fall ist mehr als eine Einzelfallgeschichte. Er zeigt, dass Vermietung an Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht automatisch ein unkalkulierbares Risiko sein muss. Wo soziale Hilfen verlässlich eingebunden sind, Probleme frühzeitig angesprochen werden und alle Beteiligten zusammenarbeiten, können Lösungen entstehen, die sowohl menschlich als auch praktisch tragfähig sind.
Gerade in Zeiten knappen Wohnraums braucht es diesen Blickwechsel. Nicht nur die Frage, was schiefgehen kann, sollte im Vordergrund stehen, sondern auch die Frage, was gelingen kann. Denn manchmal braucht es nur ein wenig mehr Zusammenarbeit, Klarheit und Geduld, damit aus einer drohenden Kündigung kein Wohnungsverlust wird – sondern die Chance, ein Zuhause zu bewahren.
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Infobox: Gablonzer Siedlungswerk Kaufbeuren eG
Das Gablonzer Siedlungswerk Kaufbeuren eG ist eine Wohnungsbaugenossenschaft mit dem Ziel, seine Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu fördern. Mit rund 1.500 Wohnungen ist das GSW der größte Anbieter von Wohnraum in Neugablonz.
Jährlich investiert das GSW mehrere Millionen Euro in die Instandhaltung seiner Wohnanlagen. Darüber hinaus stärkt die Genossenschaft den sozialen Zusammenhalt durch gemeinsame Veranstaltungen, Ausflüge und regelmäßige Mieterfeste in den Quartieren.
Im Arbeitskreis Wohnraum ist das GSW seit Jahren Mitglied. Die Vernetzung und der Austausch helfen allen Beteiligten — und nicht zuletzt den Mitgliedern, wenn es einmal zu Schwierigkeiten im Mietverhältnis kommt.
Gablonzer Siedlungswerk Kaufbeuren eG
vertreten durch Sarah Lillot
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